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Die Ermächtigung der Landesregierung, die der Landesjustizverwaltung nach dem Familienrechtsänderungsgesetz zustehenden Befugnisse durch Rechtsverordnung auf einen oder mehrere Präsidenten des Oberlandesgerichts zu übertragen, wird auf das Justizministerium übertragen.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung diese Zuständigkeit einem anderen Familiengericht des Oberlandesgerichtsbezirks oder, wenn in…
Die Landesregierungen können die den Landesjustizverwaltungen nach dieser Vorschrift zustehenden Befugnisse durch Rechtsverordnung auf einen oder mehrere…
Die Ermächtigungen der Landesregierung im Gerichtsverfassungsgesetz und in anderen Bundesgesetzen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Verhandlung und Entscheidung über Anträge auf gerichtliche Entscheidung in Verfahren nach dem…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Strafsachen ganz oder teilweise sowie…
Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Zuständigkeit nach Absatz 1 Satz 1 durch Rechtsverordnung einem anderen Familiengericht des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.