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Die Hinterlegungsgeschäfte werden von Hinterlegungsstellen und Hinterlegungskassen wahrgenommen.
Die Aufgaben der Hinterlegungsstellen werden den Amtsgerichten übertragen.
Die Aufgaben der Hinterlegungskassen werden den Kassen der Justizverwaltung übertragen.
Die Hinterlegungsgeschäfte werden von den Amtsgerichten als Hinterlegungsstellen und der Zentralen Zahlstelle Justiz als Hinterlegungskasse wahrgenommen.
Sind nach den bisherigen Vorschriften andere Stellen als die Amtsgerichte Hinterlegungsstellen, so gehen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Geschäfte der…
In den Fällen der §§ 28, 29 sind neben den Amtsgerichten die Bundesbank und die Staatsbanken Hinterlegungsstellen.
Befinden sich Hinterlegungsmassen bei der Bundesbank oder einer Staatsbank, so gehen die Geschäfte der Hinterlegungsstelle auf die Bundesbank oder Staatsbank…
Hinterlegungsfähige Gegenstände werden von der Hinterlegungskasse nach Maßgabe etwaiger Anordnungen der Hinterlegungsstelle verwahrt und verwaltet.…
Hinterlegungsgeschäfte werden als Aufgaben der Justizverwaltung von Beamten mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, gemäß § 5 Absatz 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.