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Der bar zu zahlende Teil des geringsten Gebotes wird in Deutscher Mark festgestellt. Die Gebote sind in Deutscher Mark abzugeben.
Die Entschädigung nach § 51 wird in Deutscher Mark berechnet.
Alle anderen auf Mark der Deutschen Demokratischen Republik lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich im Verhältnis 2 zu 1 auf Deutsche…
Abweichend von Absatz 1 werden folgende auf Mark der Deutschen Demokratischen Republik lautende Verbindlichkeiten mit der Wirkung auf Deutsche Mark umgerechnet,…
Für die Umrechnung des Nennbetrages von Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung in Deutsche Mark gilt die anliegende Tabelle.
Für die Umrechnung des Nennbetrages von Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung in Deutsche Mark gilt die anliegende Tabelle.
Andere Zahlungsmittel werden unverändert aufbewahrt. Sie können mit Zustimmung der Beteiligten in gesetzliche oder gesetzlich zugelassene Zahlungsmittel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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