Gesetze
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Gesetzliche und gesetzlich zugelassene Zahlungsmittel gehen in das Eigentum des Landes über.
Andere Zahlungsmittel werden unverändert aufbewahrt. Sie können mit Zustimmung der Beteiligten in gesetzliche oder gesetzlich zugelassene Zahlungsmittel umgewechselt werden. Der Reinerlös geht in das Eigentum des Landes über.
Das Vermögen nicht mehr bestehender Länder und nicht mehr bestehender anderer Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes geht, soweit es nach seiner…
Andere Zahlungsmittel werden unverändert aufbewahrt. Sie können mit Zustimmung der Beteiligten in gesetzliche oder gesetzlich zugelassene Zahlungsmittel…
Andere Zahlungsmittel werden unverändert aufbewahrt. Sie können mit Zustimmung der Beteiligten in gesetzliche oder gesetzlich zugelassene Zahlungsmittel…
Geld in Form gesetzlicher oder gesetzlich zugelassener Zahlungsmittel (Geldhinterlegung) oder
Befinden sich Hinterlegungsmassen bei der Bundesbank oder einer Staatsbank, so gehen die Geschäfte der Hinterlegungsstelle auf die Bundesbank oder Staatsbank…
Die Entnahme von Mitteln aus dem Sondervermögen des Landes, die aus dem Landeshaushalt zugeführt wurden, ist durch Gesetz zu regeln.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.