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Die Beisitzer sollen im Bezirk der Einigungsstelle tätige, angesehene Gewerbetreibende und Verbraucher sein. Als Gewerbetreibende gelten auch vertretungsberechtigte Mitglieder von Gesellschaftsorganen, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte. Soweit die Einigungsstelle mit Verbrauchern als Beisitzern zu besetzen ist, sollen diese in Verbraucherfragen erfahren sein und ihren Hauptwohnsitz im Bezirk der Einigungsstelle haben.
Die geschäftsführende Industrie- und Handelskammer hat die Liste der Beisitzer rechtzeitig für das Kalenderjahr aufzustellen. Sie hat dabei die Vorschläge der ihr nicht angehörenden Gewerbetreibenden des Bezirks der Einigungsstelle für die Besetzung mit Gewerbetreibenden und die Vorschläge der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e. V. für die Besetzung mit Verbrauchern zu berücksichtigen. Die Liste der Beisitzer ist im Mitteilungsblatt oder in sonst geeigneter Weise bekanntzugeben. III. Verfahren
In Angelegenheiten des § 78 Absatz 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes sowie des § 4 Abs. 4 Satz 1 und 2 besteht die Einigungsstelle aus einer gleichen…
Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die vom Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt werden, und einem unparteiischen…
Die Einigungsstellen sind mit einer vorsitzenden Person, die die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz hat, und beisitzenden Personen zu…
Soweit die Einigungsstelle mit Gewerbetreibenden als Beisitzern zu besetzen ist, sollen diese angesehene, im Saarland ansässige Personen sein. Soweit die…
Die Beisitzerinnen und Beisitzer müssen Mitglieder der jeweiligen Baukammer sein. Bei Entscheidungen über die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure…
Für das Verfahren in der Einigungsstelle und die Beteiligten nach § 67 gilt Absatz 1 sinngemäß. Kommt die Ermächtigung aller Mitglieder der Einigungsstelle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.