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Soweit die Einigungsstelle mit Gewerbetreibenden als Beisitzern zu besetzen ist, sollen diese angesehene, im Saarland ansässige Personen sein. Soweit die Einigungsstelle mit Verbrauchern als Beisitzern zu besetzen ist, sollen diese im Saarland ihren Hauptwohnsitz haben und in Verbraucherfragen besonders erfahren sein.
Die Kammer hat im Benehmen mit der Handwerkskammer die Liste der Beisitzer rechtzeitig für das Kalenderjahr aufzustellen. Sie hat dabei Vorschläge der ihr nicht angehörenden Gewerbetreibenden für die Besetzung mit Gewerbetreibenden und die Vorschläge der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. für die Besetzung mit Verbrauchern zu berücksichtigen. Die Liste der Beisitzer ist in den „Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes“ bekannt zu machen.