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Die geschäftsführende Industrie- und Handelskammer ernennt den Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter auf die Dauer von vier Kalenderjahren. Vor der Ernennung sind die Handwerkskammern, deren Bezirke sich ganz oder teilweise mit dem Bezirk der Einigungsstelle decken (beteiligte Handwerkskammern), und die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e. V. zu hören.
Die geschäftsführende Industrie- und Handelskammer hat die Ernennung zu widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Kammer hat die Ernennung zu widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die geschäftsführende Industrie- und Handelskammer hat die Liste der Beisitzer rechtzeitig für das Kalenderjahr aufzustellen. Sie hat dabei die Vorschläge der…
Die Vorsitzenden der Kammern für Handelssachen werden mindestens auf die Dauer eines Geschäftsjahres durch den Justizminister bestimmt. Achter Titel…
Der Hauptgeschäftsführer wird auf Vorschlag des Präsidiums durch die Vollversammlung bestellt. Er führt die Geschäfte der Deutschen Industrie- und…
Hält sich eine Industrie- und Handelskammer trotz zweimaliger Aufforderung bei Ausübung ihrer Tätigkeit nicht im Rahmen der für sie geltenden…
der amtierende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags e. V. bis zur Bestellung eines Hauptgeschäftsführers der Deutschen Industrie-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.