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Für die Durchführung der Abschlußprüfung richtet der Regierungspräsident Köln als zuständige Stelle einen Prüfungsausschuß ein.
Bei Bedarf können mehrere Prüfungsausschüsse eingerichtet werden.
Für die Abnahme der Prüfungen errichtet die zuständige Stelle nach Bedarf einen oder mehrere Prüfungsausschüsse.
Bei Bedarf können mehrere Prüfungsausschüsse errichtet werden. Dies gilt insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüfungsbewerbern oder Prüfungsbewerberinnen,…
Für die Abnahme der Prüfung errichtet die zuständige Stelle nach Bedarf einen oder mehrere Prüfungsausschüsse für die in § 1 Abs. 2 AO-SozV bezeichneten…
Für die Abnahme der Prüfung errichtet die zuständige Stelle nach Bedarf einen oder mehrere Prüfungsausschüsse für die in § 1 Abs. 2 AO-SozV bezeichneten…
Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung,…
Bei Bedarf können mehrere Prüfungsausschüsse errichtet werden. Dies gilt insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüfungsbewerbern oder Prüfungsbewerberinnen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.