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Wird innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung eine in Vollzug des § 2 beschlossene neue oder geänderte Satzung zur Genehmigung nicht vorgelegt oder wird die Genehmigung versagt, ordnet der Oberkreisdirektor des Kreises Soest als untere staatliche Verwaltungsbehörde den Beitritt der Stadt Soest und der Gemeinde Lippetal zum Sparkassenzweckverband der Gemeinden Bad Sassendorf und Welver an und ändert dessen Satzung entsprechend.
Wird innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung eine in Vollzug des § 2 beschlossene neue oder geänderte Satzung zur Genehmigung nicht…
Wird innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung eine im Vollzug des § 3 beschlossene neue oder geänderte Satzung zur Genehmigung nicht…
Werden innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung die in Vollzug des § 2 beschlossenen neuen oder geänderten Satzungen zur Genehmigung…
Wird innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung eine in Vollzug des § 2 beschlossene neue oder geänderte Satzung zur Genehmigung nicht…
Werden innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung die Satzungen für die zu bildenden Sparkassenzweckverbände nach §§ 2 und 5 zur…
Die Stadtsparkasse Soest, die Sparkasse der ländlichen Gemeinden der Soester Börde zu Soest und die Sparkasse der Gemeinde Lippetal sind in der Weise zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.