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Die Beitragspflichtigen werden von dem Ruhrverband durch Beitragsbescheid veranlagt.
Die Wasserbezieher sollen gleichzeitig mit der Rechnung für das ihnen gelieferte Wasser veranlagt werden.
Gegen den Beitragsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Ruhrverband Widerspruch erhoben werden. Hilft der Vorstand des Ruhrverbandes dem Widerspruch nicht ab, legt er ihn dem Widerspruchsausschuss zur Entscheidung vor.
Im Beitragsbescheid ist der Veranlagte auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beitragsliste und die dazugehörigen Unterlagen unter Angabe von Ort und…
Im Beitragsbescheid ist der Veranlagte auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beitragsliste und die dazugehörigen Unterlagen unter Angabe von Ort und…
Im Beitragsbescheid ist der Veranlagte auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beitragsliste und die dazugehörigen Unterlagen unter Angabe von Ort und…
Im Beitragsbescheid ist der Veranlagte auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beitragsliste und die dazugehörigen Unterlagen unter Angabe von Ort und…
Im Beitragsbescheid ist der Veranlagte auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Beitragsliste und die dazugehörigen Unterlagen unter Angabe von Ort und…
Die Wasserversorungsunternehmen haben den Biggebeitrag ihrer Wasserbezieher auf Anfordern des Ruhrverbandes einzuziehen und an den Ruhrverband abzuführen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.