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Der Beitrag kann im Einzelfalle mit Zustimmung der Bezirksregierung in Arnsberg aus Billigkeitsgründen ermäßigt oder erlassen werden.
Gebühren können ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn es mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenpflichtigen in…
Die Erhebung von Beiträgen kann durch das Statut mit Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg angeordnet werden.
Gebühren nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Verbraucherinformationsgesetzes können aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses ermäßigt oder erlassen…
Von der Erhebung von Gebühren nach § 2 kann abgesehen werden, wenn dies aus Gründen der Billigkeit geboten erscheint.
Aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, kann Gebührenermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebührenbefreiung und…
Von der Erhebung von Kosten kann insoweit abgesehen werden, als dies aus Gründen der Billigkeit geboten erscheint.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.