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Die Veräußerung von Grundstücken bis zu einer Größe von 1,0 Hektar bedarf keiner Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz vom 28. Juli 1961 (BGBl. I S. 1091), geändert durch Gesetz vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469).
bestimmen, daß die Veräußerung von Grundstücken bis zu einer bestimmten Größe keiner Genehmigung bedarf;
Die rechtsgeschäftliche Veräußerung einzelner oder mehrerer zusammenhängender Grundstücke, die eine Wirtschaftseinheit bilden und deren Gesamtfläche 15 Ar nicht…
dass die Veräußerung von Grundstücken bis zu einer bestimmten Größe keiner Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz bedarf.
§ 4 Nr. 1 des Grundstücksverkehrsgesetzes vom 28. Juli 1961 (BGBl. I S. 1091), das zuletzt durch das Gesetz vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) geändert…
Von der Anzeigepflicht nach § 2 Abs. 1 des Landpachtverkehrsgesetzes sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einer…
die Erteilung der Genehmigung auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs nach dem Grundstücksverkehrsgesetz vom 28. Juli 1961 (BGBl. I S. 1091, 1652, 2000), zuletzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.