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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Über die Wirksamkeit dieser Verordnung unterrichtet die Landesregierung den Landtag bis zum 31. Dezember 2011. Sie wird erlassen
aufgrund des § 29 und des § 62 Abs. 4 Landesforstgesetz
aufgrund des § 12 Abs. 2, des § 14 Abs. 4 und des § 16 Landesforstgesetz nach Beratung mit dem Landtagsausschuß für Ernährung, Land-, Forst- und Wasserwirtschaft und
aufgrund des § 36 und des § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 Landesforstgesetz nach Beratung mit dem Landtagsausschuß für Ernährung, Land-, Forst- und Wasserwirtschaft und im Einvernehmen mit dem Innenminister.
Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 270 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden. Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1966 in Kraft. Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis (Artikel 107…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 zu…
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz berichtet die Landesregierung dem Landtag bis zum 1. Oktober…
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1995 in Kraft. Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis…
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis Ende 2009 über die Zweckmäßigkeit…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.