Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Verfahren zur Bildung einer Waldwirtschaftsgenossenschaft besteht aus einer einleitenden Versammlung, der Aufstellung eines Satzungsentwurfs und eines vorläufigen Genossenschaftsverzeichnisses sowie der Gründungsversammlung. Die Einzelheiten des Verfahrens sowie die Anhörung der Landwirtschaftskammer und anderer Behörden oder Stellen regelt das Ministerium nach Beratung mit dem zuständigen Ausschuss des Landtags durch Rechtsverordnung. Die Rechtsverordnung kann vorsehen, daß die Stimmabgabe eines Beteiligten zur Bildung einer Waldwirtschaftsgenossenschaft durch eine schriftliche Erklärung ersetzt wird.
Anträge zur Bildung der Waldgenossenschaft sind bei der unteren Forstbehörde zu stellen. Sind die Voraussetzungen des Absatzes 1 gegeben und stehen sonstige…
Anschließend läßt der Vorsitzende über die Bildung der Waldwirtschaftsgenossenschaft mit Hilfe vorbereiteter Stimmzettel schriftlich abstimmen. Im Falle des §…
Die Waldwirtschaftsgenossenschaft entsteht mit der Genehmigung der Satzung durch die höhere Forstbehörde. Die höhere Forstbehörde hat die Satzung in ihrem…
Eine Waldwirtschaftsgenossenschaft kann gebildet werden, wenn dies von allen Waldeigentümern für eine genügend große und wesentlich zusammenhängende Waldfläche…
Erscheint es nach dem Ergebnis der Erörterung aussichtsreich, das Verfahren zur Bildung der Waldwirtschaftsgenossenschaft auf der Grundlage des Planes…
Die Auflösung der Waldwirtschaftsgenossenschaft kann von der Genossenschaftsversammlung mit Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder, die zugleich mehr als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.