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Die §§ 1 bis 5 gelten nicht für Betriebspläne und Betriebsgutachten, die sich beim Inkrafttreten dieser Verordnung in Gebrauch befinden oder die zu diesem Zeitpunkt ganz oder in wesentlichen Teilen fertiggestellt sind.
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Vorhaben, bei denen die Vollständigkeit der Antragunterlagen vor dem 1. Mai 2015 von der zuständigen Behörde…
Dies gilt nicht für Satzungen über Steuern nach dem Kommunalabgabengesetz, über Gebühren und Beiträge. Vorbehaltlich der Nummern 3 und 5 gelten diese stets in…
Diese Verordnung gilt jedoch nicht, wenn das in Absatz 2 Buchstabe b genannte Abkommen bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung in Kraft tritt…
Regelungen über die Verwendung der vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes von einzelnen Gemeinden angesammelten zweckgebundenen Rücklagen und bestimmter…
Die Mitgliedstaaten wenden in Übereinstimmung mit den Artikeln 36 bis 45 erlassene Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht auf Projekte an, die vor dem 1.…
Vereinbarungen in Gebietsänderungsverträgen und aufsichtsbehördliche Bestimmungen, die mit den Vorschriften der Absätze 1 bis 5 nicht in Einklang stehen, finden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt 6 Normen, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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