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Werden bei den in Preußen liegenden, grundbuchlich geführten Grundstücken, die im Bestandsverzeichnis des Bahngrundbuchblatts vermerkt sind, Veränderungen eingetragen, welche die in das Bahngrundbuch aufzunehmenden Angaben berühren, so hat das Grundbuchamt dem Amtsgericht in Alverdissen zwecks Vermerks im Bahngrundbuch kostenfrei Mitteilung zu machen. Der Reichsverkehrsminister Zum Textanfang
Wird der in § 9 Abs. 1 vorgesehene Vermerk eingetragen, so hat das Grundbuchamt dies dem Grundbuchamt, welches das Blatt des belasteten Grundstücks führt,…
Das Bahngrundbuch wird auch für die in Preußen befindlichen Bestandteile der Exteralbahn bei dem Amtsgericht in Alverdissen geführt.
Der Vermerk von Grundstücken (§ 11 Abs. 2 Ziffer 2) auf dem Titel setzt den Nachweis voraus, daß das Grundstück dem Bahneigentümer gehört und frei von…
Das Bahngrundbuch wird bei dem Amtsgericht in Bad Essen geführt.
Die Eintragung der Bahn erfolgt in dem Bahngrundbuche des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Hauptverwaltung des Bahnunternehmens ihren Sitz hat. Befindet sich…
Der Bahneigentümer ist verpflichtet, die Eintragung und Löschung zu beantragen, und kann hierzu von der Bahnaufsichtsbehörde, welcher er ein Verzeichnis der zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.