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Die Präsidentin oder der Präsident erhält eine Aufwandsentschädigung. Das Kuratorium entscheidet über dessen Höhe. Die Satzung kann Bestimmungen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die Sekretarinnen oder die Sekretare sowie über Reisekostenerstattungen und die Gewährung von Sitzungsgeldern für die Mitglieder enthalten.
Die Mitglieder des Kuratoriums werden für ihren Aufwand bei der Teilnahme an den Sitzungen nach den von der Hauptversammlung bestimmten Sätzen entschädigt. Der…
Die Mitglieder des Kuratoriums, des Präsidiums, des Wissenschaftlichen Beirats und des Arbeitskreises gesellschaftlicher Gruppen üben ihre Tätigkeit…
Die Satzung kann für die Mitglieder des Vorstandes eine angemessene Aufwandsentschädigung vorsehen.
Die Vorsitzenden von Ausschüssen erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe des einfachen Satzes der Vollpauschale nach den §§ 2, 3 oder 4. Soweit…
1Der Präsident, die Vizepräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Ausschussvorsitzenden erhalten ab dem Tag ihrer Wahl bzw. Benennung eine zusätzliche…
Der Vorsitz, die weiteren unparteiischen Mitglieder und die Stellvertretungen erhalten Reisekosten nach den Vorschriften über die Reisekostenvergütung für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.