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Die Mitglieder des Kuratoriums, des Präsidiums, des Wissenschaftlichen Beirats und des Arbeitskreises gesellschaftlicher Gruppen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Mitglieder des Präsidiums erhalten eine Aufwandentschädigung in angemessener Höhe, die das Kuratorium festlegt. Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen richtet sich nach den für die unmittelbare Landesverwaltung geltenden Bestimmungen.
Die Mitglieder des Kuratoriums und des wissenschaftlichen Beirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen…
Die Mitglieder der Organe der Wirtschaftsprüferkammer (§ 59 Absatz 1) und der Aufgabenkommission, der Prüfungskommission und der Widerspruchskommission sowie…
Die Mitglieder des Präsidiums üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen…
Die Mitglieder des Kuratoriums, des wissenschaftlichen Beirates und des Arbeitskreises gesellschaftlicher Gruppen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die…
Die Mitglieder des Kuratoriums und des Stiftungsbeirats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen richtet sich…
Die Mitglieder des Kuratoriums und des Beirats sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Reisekostenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.