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Das Kuratorium besteht aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten, der für Wissenschaft zuständigen Ministerin oder dem für Wissenschaft zuständigen Minister, der Präsidentin oder dem Präsidenten der Akademie, zwei von der Ministerpräsidentin oder von dem Ministerpräsidenten zu bestimmenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und den Sekretarinnen oder den Sekretaren der vier Klassen. Den Vorsitz führt die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident, den stellvertretenden Vorsitz die für die Wissenschaft zuständige Ministerin oder der für Wissenschaft zuständige Minister.
Das Kuratorium sorgt für die Entwicklung der Akademie und die Förderung ihrer Aufgaben. Es beschließt die von den Klassen vorgeschlagenen und vom Präsidium koordinierten Jahresprogramme.
Den Vorsitz des Kuratoriums führt die Präsidentin oder der Präsident des Landtags. Das Kuratorium wählt mit einfacher Mehrheit aus seiner Mitte eine…
Das Präsidium oder die Präsidentin/der Präsident hat das Kuratorium über alle wichtigen Stiftungsangelegenheiten zu unterrichten.
Die Grundordnung kann zur Beratung der Hochschulen ein Kuratorium vorsehen. Dem Kuratorium sollen insbesondere Persönlichkeiten aus der Berufspraxis und dem…
An den Sitzungen des Kuratoriums nehmen die Mitglieder des Präsidiums oder die Präsidentin/der Präsident (§ 9) sowie das vorsitzende Mitglied des…
Die Präsidentin oder der Präsident führt die laufenden Geschäfte der Akademie.
Die Ministerin oder der Minister für Bildung und Kultur ist Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Kuratoriums (Kuratorin bzw. Kurator). Darüber hinaus gehören dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.