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Die Gemeinden Allen, Freiske, Hilbeck, Osterflierich, Osttünnen, Rhynern - ohne die in § 10 Abs. 4 genannten Flurstücke -, Süddinker und Wambeln (Amt Rhynern) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rhynern.
In die neue Gemeinde wird eingegliedert aus der Gemeinde Westtünnen (Amt Rhynern) die Flur 6 der Gemarkung Westtünnen.
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Reichswalde folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Reichswalde Flur 6 Nr. 15/1 und 15/2, Flur 7 Nr. 9, 10 und…
Die Gemeinden Braam-Ostwennemar - mit Ausnahme der in § 10 Abs. 2 genannten Flur -, Frielinghausen, Haaren, Norddinker, Schmehausen, Uentrop, Vöckinghausen und…
Die Gemeinden Aldekerk und Stenden (Amt Aldekerk) sowie die Gemeinden Nieukerk - ohne die in § 1 Abs. 2 genannten Flurstücke (Flur) des Ortsteils Baersdonk -…
Die Gemeinden Buldern und Hiddingsel (Amt Buldern) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Buldern.
Die Gemeinden Hamminkeln - mit Ausnahme der in §2 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Ringenberg, Brünen, Loikum, Wertherbruch - mit Ausnahme der Flur und der…
In die neue Gemeinde werden eingegliedert: aus der Gemeinde Willich, Gemarkung Willich von Flur 8 die Flurstücke 175, 176, 230, 237, 238.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.