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Die amtsfreie Gemeinde Herringen - mit Ausnahme der in § 10 Abs. 3 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Lerche, Pelkum, Sandbochum und Weetfeld (Amt Pelkum) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Pelkum.
In die neue Gemeinde werden eingegliedert aus der Stadt Hamm die Flurstücke Gemarkung Hamm, Flur 43 Nr. 62 bis 65, 138 bis 153, 156 bis 166, 168, 169, 184, 185, 300, 331, 332 und 361.
In die neue Gemeinde werden weiter aus der Gemeinde Wiescherhöfen (Amt Pelkum) eingegliedert die Fluren 9 bis 14 der Gemarkung Wiescherhöfen und das Flurstück Gemarkung Wiescherhöfen, Flur 1 Nr. 434.
Das Amt Pelkum wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Pelkum.
In die neue Gemeinde werden eingegliedert aus der Gemeinde Boisheim, Gemarkung Boisheim, von Flur 10 die Flurstücke 226 bis 228, 230, 234, 241 bis 247, 274 bis…
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Belle folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Belle Flur 1 Nr. 1 bis 5, 9 bis 17 und 331.
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Limbergen (Amt Rorup) folgende Fluren (Flurstücke) eingegliedert: Gemarkung Limbergen Flur 9 Nr. 43/halb, 45 bis…
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Schwelentrup folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Schwelentrup Flur 9 Nr. 60 und 61
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Dahlbruch (Amt Keppel) eingegliedert die Flurstücke Gemarkung Dahlbruch Flur 5 Nr. 110, 111, 112, 115, 288, 289,…
In die neue Gemeinde werden eingegliedert: aus der Stadt Waldbröl, Gemarkung Waldbröl a) von Flur 1 die Flurstücke 19 bis 21, 36 bis 46 sowie die entlang bzw.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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