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Die Gemeinden Burgholdinghausen, Buschhütten, Eichen, Fellinghausen, Ferndorf, Kreuztal, Krombach, Kredenbach (mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke), Littfeld und Osthelden (Amt Ferndorf) und die Gemeinden Mittelhees und Oberhees (Amt Freudenberg) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kreuztal und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Dahlbruch (Amt Keppel) eingegliedert die Flurstücke Gemarkung Dahlbruch Flur 5 Nr. 110, 111, 112, 115, 288, 289, 290 und 361
Das Amt Ferndorf wird aufgelöst, Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Kreuztal.
Die Gemeinden Breckerfeld - mit Ausnahme der in § 12 genannten Flurstücke - und Dahl - mit Ausnahme der in § 11 Nr. 2 genannten Flurstücke - (Amt Breckerfeld)…
Die Gemeinden Heintrop-Büninghausen, Hovestadt, Hultrop, Krewinkel-Wiltrop, Niederbauer, Nordwald, Oestinghausen, Schoneberg (Amt Oestinghausen) sowie die…
Die Gemeinden Herzebrock (Amt Herzebrock) - mit Ausnahme der in den §§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und 4 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke - und Clarholz (Amt Herzebrock) -…
Die Gemeinden Asendorf, Bavenhausen - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Bentorf, Brosen, Erder, Heidelbeck - mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2…
Die Gemeinde Kirchhundem (Amt Kirchhundem) - mit Ausnahme der in § 5 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke -, die Gemeinden Kohlhagen, Heinsberg, Oberhundem (Amt…
Die Stadt Blomberg - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Altendonop, Borkhausen, Brüntrup, Cappel - mit Ausnahme der in § 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.