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Die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Arnsberg vom 30. August 1968 über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der Gemeinden Burgholdinghausen, Buschhütten, Eichen, Fellinghausen, Ferndorf, Kredenbach, Kreuztal, Krombach, Littfeld, Mittelhees, Oberhees und Osthelden zu einer neuen Stadt Kreuztal werden - unbeschadet der Eingliederung der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke in die Stadt Hilchenbach - bestätigt. [Anlage 1]
Die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Arnsberg vom 30. August 1968 über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der Gemeinden Allenbach, Dahlbruch, Grund, Hadem, Helberhausen, Lützel, Müsen, Oberndorf, Öchelhausen, Ruckersfeld und Vormwald des Amtes Keppel und der amtsfreien Stadt Hilchenbach zu einer neuen Stadt Hilchenbach und der Eingliederung des Wohnsiedlungsbereichs Neu-Lohe der Gemeinde Kredenbach in den Bezirk Dahlbruch der Stadt Hilchenbach werden - unbeschadet der Eingliederung der in § 1 Abs. 2 genannten Flurstücke in die Stadt Kreuztal - bestätigt. [Anlage 2]
Die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Arnsberg vom 30. August 1968 über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der Gemeinden Alchen, Bottenberg, Bühl, Büschergrund, Dirlenbach, Heisberg, Hohenhain, Lindenberg, Mausbach, Niederheuslingen, Niederholzklau, Niederndorf, Oberfischbach, Oberheuslingen, Oberholzklau, Plittershagen und der Stadt Freudenberg zu einer neuen Stadt Freudenberg werden bestätigt. [Anlage 4]
Die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Arnsberg vom 30. August 1968 über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der Gemeinden Afholderbach, Beienbach, Brauersdorf, Deuz, Dreis-Tiefenbach, Eckmannshausen, Eschenbach, Frohnhausen, Grissenbach, Hainchen, Helgersdorf, Herzhausen, Irmgarteichen, Nauholz, Nenkersdorf, Niedernetphen, Obernau, Obernetphen, Ölgershausen, Salchendorf, Sohlbach, Unglinghausen, Walpersdorf und Werthenbach zu einer neuen Gemeinde Netphen werden bestätigt. [Anlage 4]
Die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Arnsberg vom 30. August 1968 über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der Gemeinden Anzhausen, Flammersbach, Gernsdorf, Niederdielfen, Oberdielfen, Rinsdorf, Rudersdorf, Wilden, Wilgersdorf, Wilnsdorf und Obersdorf zu einer neuen Gemeinde Wilnsdorf werden - unbeschadet der Eingliederung der in § 5 Abs. 2 genannten Flurstücke in die Stadt Siegen - bestätigt. [Anlage 5]
Die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Arnsberg vom 25. September 1968 über die Einzelheiten [Anlage 6]
des Zusammenschlusses der Gemeinden Burbach, Gilsbach, Holzhausen, Lippe, Lützeln, Niederdresselndorf, Oberdresselndorf, Wahlbach und Würgendorf zu einer neuen Gemeinde Burbach,
des Zusammenschlusses der Gemeinden Altenseelbach, Neunkirchen, Salchendorf, Struthütten, Wiederstein und Zeppenfeld zu einer neuen Gemeinde Neunkirchen,
der Auflösung des Amtes Burbach werden bestätigt.
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Meiswinkel und der Stadt Hüttental vom 7./12. Juni 1968 wird bestätigt. [Anlage 7]
Die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Arnsberg vom 30. August 1968 über die Einzelheiten der Eingliederung der amtsangehörigen Gemeinde Feuersbach in die Stadt Siegen und über die Einzelheiten der Gebietsänderung zwischen der Stadt Siegen und der Gemeinde Obersdorf werden bestätigt. [Anlage 8] [Anlage 9]
die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Düsseldorf über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der in § 8 Abs. 1 genannten Gemeinden zu einer neuen…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Lechenich und der Gemeinde Wissersheim vom 8. und 16. August 1968, der Gebietsänderungsvertrag zwischen den…
Die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Arnsberg über die Einzelheiten der Eingliederung der Stadt Lüdenscheid in den Landkreis Lüdenscheid vom 4. Juni…
die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Arnsberg vom 19. November 1968 über die Einzelheiten des Ausscheidens der amtsangehörigen Gemeinde Echthausen aus…
Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors als unterer staatlicher Verwaltungsbehörde in Detmold über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der Stadt Blomberg mit…
der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Ahrdorf, Alendorf, Blankenheim, Blankenheimerdorf, Dollendorf, Freilingen, Hüngersdorf, Lommersdorf, Mülheim,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.