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Die Verpflichtung, Berufsschulen zu errichten und fortzuführen (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Schulverwaltungsgesetz) obliegt auch für das Gebiet der Stadt Lüdenscheid ausschließlich dem Landkreis Lüdenscheid.
Der Schulverband für die berufsbildenden Schulen Altena-Lüdenscheid für den Landkreis Altena und die kreisfreie Stadt Lüdenscheid wird aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der Landkreis Lüdenscheid.
Die Verpflichtung, Berufsschulen zu errichten und fortzuführen (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Schulverwaltungsgesetz) obliegt auch für das Gebiet der Stadt Herford…
Die Verpflichtung, Berufsschulen zu errichten und fortzuführen (§ 10 Abs. 2 Schulverwaltungsgesetz) obliegt für seinen Bereich ausschließlich dem…
Die Verpflichtung, Berufsschulen zu errichten und fortzuführen (§ 10 Abs. 2 SchVG), obliegt für seinen Bereich ausschließlich dem neuen Kreis Aachen. Die…
Die Verpflichtung, Berufsschulen zu errichten und fortzuführen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 des Schulverwaltungsgesetzes), obliegt auch für das Gebiet der Stadt Viersen…
Die Verpflichtung, Berufsschulen zu errichten und fortzuführen (§ 10 Abs. 3 Satz 1 des Schulverwaltungsgesetzes), obliegt auch für die Stadt Neuss dem…
Die Verpflichtung, Berufsschulen zu errichten und fortzuführen (§10 Abs. 3 Satz 1 des Schulverwaltungsgesetzes), obliegt auch für die Städte Recklinghausen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.