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Die Gemeinden Schalksmühle (Amt Halver) und Hülscheid (Amt Lüdenscheid) - letztere ohne die in § 1 Abs. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde trägt den Namen Schalksmühle.
Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Altena über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der Gemeinden…
Die Gemeinden Balksen - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Berwicke, Blumroth, Borgeln, Dinker, Dorfwelver, Ehningsen, Eilmsen - mit…
Die Gemeinden Breckerfeld - mit Ausnahme der in § 12 genannten Flurstücke - und Dahl - mit Ausnahme der in § 11 Nr. 2 genannten Flurstücke - (Amt Breckerfeld)…
Die Stadt Hattingen, die Stadt Blankenstein (Amt Blankenstein) - mit Ausnahme der in § 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Bredenscheid-Stüter - mit…
Die amtsfreie Gemeinde Herringen - mit Ausnahme der in § 10 Abs. 3 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Lerche, Pelkum, Sandbochum und Weetfeld (Amt Pelkum)…
Die Gemeinden Haßlinghausen - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Nr. 2 genannten Flurstücke -, Hiddinghausen und Gennebreck (Amt Haßlinghausen) und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.