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Die Stadt Hattingen, die Stadt Blankenstein (Amt Blankenstein) - mit Ausnahme der in § 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Bredenscheid-Stüter - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke -, Niederelfringhausen - mit Ausnahme der in § 9 Nr. 2 genannten Flurstücke -, Oberelfringhausen, Oberstüter und Winz - letztere ohne die in § 9 Nr. 1 genannten Flurstücke - (Amt Hattingen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde erhält den Namen Hattingen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Die Ämter Blankenstein und Hattingen werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Hattingen.
Die Ämter Heinsberg-Land und Waldenrath werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Heinsberg (Rhld.).
Das Amt Blankenheim wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin des Amtes Blankenheim ist die Gemeinde Blankenheim.
Die Stadt Ratingen und die Gemeinden Lintorf, Eggerscheidt, Hösel - mit Ausnahme der in § 14 Nr. 1 genannten Flurstücke -, Breitscheid - mit Ausnahme der in §…
Das Amt Hellenthal wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hellenthal.
Die Gemeinden Amelunxen, Blankenau, Dalhausen, Drenke, Haarbrück, Herstelle, Jakobsberg, Rothe, Tietelsen, Wehrden und Würgassen sowie die Stadt Beverungen (Amt…
Das Amt Hüsten wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Arnsberg.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.