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Die Gemeinden Lommersum, Metternich, Müggenhausen, Vernich und Weilerswist (Amt Weilerswist-Lommersum) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Weilerswist.
Das Amt Weilerswist-Lommersum wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Weilerswist.
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Lommersum, Metternich, Müggenhausen, Vernich und Weilerswist vom 7., 14. und 20. Juni 1968 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage 3]
Das nach § 3 Abs. 1 des Gebietsänderungsvertrages übergeleitete Ortsrecht bleibt längstens bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Gebietsänderung in Kraft.
§ 3 Abs. 3 des Gebietsänderungsvertrages findet keine Anwendung.
§ 7 Abs. 1 Satz 2 findet mit der Maßgabe Anwendung, daß die Zusammensetzung des Ortsausschusses dem Ergebnis der Wahl zum Rat der Gemeinde in der Ortschaft entsprechen soll.
§ 3 Abs. 6 und § 5 Abs. 2 und 3 des Gebietsänderungsvertrages entfallen.
,,Im übrigen gilt das Ortsrecht der Gemeinde Lüdinghausen-Land weiter und tritt sechs Monate nach Inkrafttreten des Gebietsänderungsgesetzes außer Kraft. Von…
Folgende Gebietsänderungsverträge werden bestätigt:
das nach § 3 Abs. 1 des Gebietsänderungsvertrages und Nr. 3 Abs. 1 der Bestimmungen übergeleitete Ortsrecht bleibt längstens bis zum Ablauf von zwölf Monaten…
§ 8 Abs. 3, 4 und 5 des Gebietsänderungsvertrages sowie Nr. 6 Abs. 3, 4 und 5 der Bestimmungen finden keine Anwendung;
der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Unterbruch und Oberbruch vom 24. Juni 1968 mit der Maßgabe, daß § 1 Abs. 2 Satz 3 keine Anwendung findet.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.