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Folgende Gebietsänderungsverträge werden bestätigt:
der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Drensteinfurt und den Gemeinden Kirchspiel Drensteinfurt und Walstedde vom 20. Februar 1969 mit der Maßgabe, daß rechtsverbindlich festgesetzte Bebauungspläne (§ 4 Abs. 3) vorbehaltlich anderweitiger Festsetzung durch den Rat der Stadt Drensteinfurt übergeleitet werden und § 7 Abs. 2 nur im Rahmen sinnvoller Entwicklung der Stadt Drensteinfurt Anwendung findet. [Anlage 1]
der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Lüdinghausen und der Gemeinde Lüdinghausen-Land vom 28. Juni 1968 mit folgenden Maßgaben: [Anlage 2]
Der Schulverband zwischen der Stadt Lüdinghausen und der Gemeinde Lüdinghausen-Land ist aufgelöst.
§ 2 Abs. 2 wird dahin ergänzt, daß die näheren Einzelheiten über die Bildung und die Befugnisse des Bezirksausschusses durch die Hauptsatzung bestimmt werden.
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
,,Im übrigen gilt das Ortsrecht der Gemeinde Lüdinghausen-Land weiter und tritt sechs Monate nach Inkrafttreten des Gebietsänderungsgesetzes außer Kraft. Von diesem Zeitpunkt an gilt in vollem Umfange das Ortsrecht der Stadt Lüdinghausen." d) § 7 Abs. 2 und 3 findet keine Anwendung. e) Der Gebietsänderungsvertrag tritt gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft.
Folgende Gebietsänderungsverträge werden bestätigt:
Folgende Gebietsänderungsverträge und Bestimmungen werden bestätigt:
Folgende Gebietsänderungsverträge werden bestätigt:
Folgende Gebietsänderungsverträge und Bestimmungen werden bestätigt:
§ 3 Abs. 6 und § 5 Abs. 2 und 3 des Gebietsänderungsvertrages entfallen.
Folgende Gebietsänderungsverträge und Bestimmungen werden bestätigt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.