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Die Gemeinden Alfter, Gielsdorf, Impekoven, Oedekoven und Witterschlick, alle Amt Duisdorf, werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Alfter.
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Alfter, Gielsdorf, Impekoven und Oedekoven vom 24. Mai 1968 und die Bestimmungen des Regierungspräsidenten in Köln über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der Gemeinde Witterschlick mit den Gemeinden Alfter, Gielsdorf, Impekoven und Oedekoven zu der neuen Gemeinde Alfter vom 26. Juni 1968 werden mit der Maßgabe bestätigt, daß das nach § 6 Abs. 2 des Gebietsänderungsvertrages und § 3 Abs. 2 der Bestimmungen übergeleitete Ortsrecht unbeschadet des § 40 OBG, längstens bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gebietsänderungsgesetzes, in Kraft bleibt. [Anlage 4 a, 4 b]
Die Gemeinden Anzhausen, Flammersbach, Gernsdorf und Rudersdorf (Amt Netphen) und die Gemeinden Niederdielfen, Oberdielfen, Obersdorf (mit Ausnahme der im…
Die Gemeinden Angelsdorf, Elsdorf (Rhld.), Esch, Heppendorf - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Niederembt und Oberembt…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Arloff, Effelsberg, Houverath, Iversheim, Rupperath und Schönau vom 26. Juli 1968, die ergänzenden…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Altendorf, Ersdorf, Lüftelberg und der Stadt Meckenheim sowie dem Amt Meckenheim vom Mai 1968 und die…
Die Stadt Alsdorf, die Gemeinde Hoengen und die Gemeinde Bettendorf werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde erhält den Namen…
Die Stadt Troisdorf, die Gemeinde Sieglar und die Gemeinde Altenrath, Amt Lohmar, werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 2 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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