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Die Gemeinden Bergstein, Brandenberg, Gey, Großhau, Hürtgen, Kleinhau und Straß (Amt Straß-Bergstein) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Hürtgenwald. II. Abschnitt Schlußvorschriften
Die Gemeinden Ahlsen-Reineberg - mit Ausnahme der in § 7 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Bröderhausen, Büttendorf, Holsen, Huchzen, Hüllhorst, Oberbauerschaft -…
Die Gemeinden Breitenbenden, Harzheim, Holzheim, Lorbach, Mechernich, Vussem-Bergheim (Amt Mechernich), die Gemeinden Kallmuth und Weyer (Amt Zingsheim) sowie…
Die Gemeinden Bracht und Brüggen - ohne die in § 4 Abs. 2 Nr. 6 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält…
Die Stadt Bergheim (Erft) und die Gemeinden Glesch - mit Ausnahme der in § 5 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Hüchelhoven - mit Ausnahme der in § 5 Abs. 2…
Die Gemeinden Groß Reken, Klein Reken und Hülsten (Amt Heiden-Reken) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Reken.
Die Städte Belecke, Hirschberg und Warstein und die Gemeinden Allagen, Mülheim, Sichtigvor, Suttrop - mit Ausnahme der in § 50 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flur und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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