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Die Gemeinden Hau - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Louisendorf, Schneppenbaum - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke - und Till-Moyland (Amt Till) sowie die Gemeinde Huisberden (Amt Griethausen) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Bedburg-Hau.
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Reichswalde folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Reichswalde Flur 6 Nr. 15/1 und 15/2, Flur 7 Nr. 9, 10 und 12, Flur 8 bis 11 ganz.
Das Amt Till wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Bedburg-Hau.
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Belle folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Belle Flur 1 Nr. 1 bis 5, 9 bis 17 und 331.
Die Gemeinden Jüchen - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke -, Hochneukirch, Garzweiler und Bedburdyck - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr.…
Die amtsfreie Stadt Attendorn, die Gemeinde Attendorn-Land (Amt Attendorn) -mit Ausnahme der in § 7 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinde Helden…
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Kredenbach (Amt Ferndorf) eingegliedert die Flurstücke Gemarkung Kredenbach Flur 1 Nr. 7, 8, 13 bis 17, 22 bis 35,…
In die neue Gemeinde werden eingegliedert: aus der Gemeinde Willich, Gemarkung Willich von Flur 8 die Flurstücke 175, 176, 230, 237, 238.
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Kirchveischede (Amt Bilstein) die Fluren 13 bis 15 und 28 bis 30 der Gemarkung Kirchveischede eingegliedert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.