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Die Gemeinden Golbach, Kall, Keldenich, Sistig, Sötenich, Urft, Wahlen und Wallenthal werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kall.
Das Amt Kall wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin des Amtes Kall ist die Gemeinde Kall. II. Abschnitt Schlußvorschriften
Das Amt Hellenthal wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Hellenthal.
Das Amt Kalkar wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Kalkar.
Die Gemeinden Asendorf, Bavenhausen - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Bentorf, Brosen, Erder, Heidelbeck - mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2…
Das Amt Halver wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Halver; sie erhält die Bezeichnung ,,Stadt".
Das Amt Kierspe wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Kierspe; sie erhält die Bezeichnung ,,Stadt".
Das Amt Werl wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wickede (Ruhr).
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.