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Die Gemeinden Altkalkar, Appeldorn, Bylerward, Grieth, Hanselaer, Hönnepel, Kalkar, Neulouisendorf, Niedermörmter, Wissel, Wisselward (Amt Kalkar) und die Gemeinde Emmericher Eyland (Amt Griethausen) werden zu einer amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kalkar und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Das Amt Kalkar wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Kalkar.
Das Amt Halver wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Halver; sie erhält die Bezeichnung ,,Stadt".
Das Amt Kall wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin des Amtes Kall ist die Gemeinde Kall. II. Abschnitt Schlußvorschriften
Das Amt Billerbeck wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Billerbeck.
Die Ämter Aldekerk und Nieukerk werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Kerken.
Das Amt Pelkum wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Pelkum.
Das Amt Brakel wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Brakel.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.