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Die Gebietsänderungsverträge werden außerdem mit folgenden Maßgaben bestätigt:
Das nach den Gebietsänderungsverträgen in den zusammengeschlossenen Gemeinden fortgeltende Ortsrecht tritt mit Inkrafttreten eines neuen einheitlichen Ortsrechts spätestens zwölf Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft.
Bauleitpläne werden nur übergeleitet, soweit es sich um rechtskräftig festgesetzte Bebauungspläne handelt
Die Einzelheiten über die Einsetzung und die Befugnisse von Ortsvorstehern finden keine Anwendung Die neuen Gemeinden sind verpflichtet, solche Regelungen für die Dauer einer Wahlperiode des Rates in den Hauptsatzungen zu treffen.
Soweit die Gebietsänderungsverträge die Bindung von Realsteuerhebesätzen vorsehen, gilt diese nur für fünf Haushaltsjahre.
Soweit die Gebietsänderungsverträge Vereinbarungen über die gleichmäßige Entwicklung der neuen Gemein de und über die Verwendung bestimmter Einnahmen in Orts- bzw. Gemeindeteilen enthalten, gelten diese Vereinbarungen nur für fünf Jahre und nur insoweit, als sie einer sinnvollen Entwicklung der Gemeinden nicht entgegenstehen.
Soweit in den Gebietsänderungsverträgen Regelungen über die getrennte Fortführung von Wasserversorgungsanlagen enthalten sind, können diese Anlagen als örtliche Anlagen eines einheitlichen Eigenbetriebes der neuen Gemeinde weitergeführt werden, solange dieses wirtschaftlich vertretbar ist. Kanalanlagen werden getrennt weitergeführt, soweit dieses wirtschaftlich vertretbar ist.
Die Regelungen über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verträge finden keine Anwendung. Die Gebietsänderungsverträge werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wirksam.
Die Gebietsänderungsverträge und die Bestimmungen werden außerdem mit der Maßgabe bestätigt, daß sich der Umfang der Gebietsänderungen aus den in den §§ 1 bis 7…
Soweit die Gebietsänderungsverträge Vereinbarungen über die gleichmäßige Entwicklung der neuen Gemeinde enthalten, gelten diese Vereinbarungen nur für fünf…
Die Gebietsänderungsverträge und Bestimmungen werden im übrigen mit der Maßgabe bestätigt, daß a) das geltende Ortsrecht spätestens zwölf Monate nach…
Die Gebietsänderungsverträge werden außerdem mit der Maßgabe bestätigt, daß die Verpflichtungen, Beschlüsse der Räte der bisherigen Gemeinden durchzuführen,…
Die Gebietsänderungsverträge und Bestimmungen werden außerdem mit der Maßgabe bestätigt, daß das geltende Ortsrecht spätestens zwölf Monate nach Inkrafttreten…
Die Gebietsänderungsverträge werden außerdem mit der weiteren Maßgabe bestätigt, daß Vereinbarungen über die Verwendung von zweckgebundenen Rücklagen nur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.