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Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Paderborn und die im Anschluß an die allgemeinen Kommunalwahlen vom 27. September 1964 gewählte Amtsvertretung des Amtes Kirchborchen werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 2 der Amtsordnung in Verbindung mit § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gelten entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Linnich sowie die Amtsvertretungen der Ämter Stetternich, Titz und Aldenhoven werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der…
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Halle und die im Anschluß daran gewählte Amtsvertretung des Amtes Halle werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der…
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Ahlen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Freckenhorst wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Sendenhorst wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Warendorf und der am 23. März 1969 gewählte Rat der Stadt Freckenhorst werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.