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Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Linnich sowie die Amtsvertretungen der Ämter Stetternich, Titz und Aldenhoven werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 2 der Amtsordnung in Verbindung mit § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gelten entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Ahlen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Paderborn und die im Anschluß an die allgemeinen Kommunalwahlen vom 27. September 1964 gewählte Amtsvertretung…
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Halle und die im Anschluß daran gewählte Amtsvertretung des Amtes Halle werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der…
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Warendorf und der am 23. März 1969 gewählte Rat der Stadt Freckenhorst werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der…
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Freckenhorst wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Hamm wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.