Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der am 23. März 1969 gewählte Rat der Stadt Lemgo (Kreis Lemgo) wird aufgelöst.
§ 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Der Rat der Gemeinde Roetgen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Hamm wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
§ 13 Abs. 5 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Ahlen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der Rat der Stadt Rees wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Gemeinde Wesseling wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.