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Die Gemeinden Blomberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg werden dem Amtsgericht Blomberg, die Gemeinden Detmold, Bad Meinberg-Horn und Schlangen werden dem Amtsgericht Detmold, die Gemeinde Lage wird dem Amtsgericht Lage zugeordnet.
Das Amtsgericht Horn wird aufgehoben. § 3 Nr. 10 des Gesetzes über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte vom 7. November 1961 (GV. NW. S. 331), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 1969 (GV. NW. S. 444), erhält folgende neue Fassung:
§ 10 Satz 2 im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Anwendung findet,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.