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Die Stadt Blomberg - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Altendonop, Borkhausen, Brüntrup, Cappel - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Dalborn, Donop, Eschenbruch, Großenmarpe, Herrentrup, Höntrup, Istrup, Kleinenmarpe, Maspe, Mossenberg-Wöhren, Reelkirchen, Siebenhöfen, Tintrup und Wellentrup werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Blomberg und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Belle folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Belle Flur 1 Nr. 1 bis 5, 9 bis 17 und 331.
In die neue Gemeinde werden eingegliedert: aus der Stadt Waldbröl, Gemarkung Waldbröl a) von Flur 1 die Flurstücke 19 bis 21, 36 bis 46 sowie die entlang bzw.…
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Dahlbruch (Amt Keppel) eingegliedert die Flurstücke Gemarkung Dahlbruch Flur 5 Nr. 110, 111, 112, 115, 288, 289,…
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Schwelentrup folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Schwelentrup Flur 9 Nr. 60 und 61
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Limbergen (Amt Rorup) folgende Fluren (Flurstücke) eingegliedert: Gemarkung Limbergen Flur 9 Nr. 43/halb, 45 bis…
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Grevenbrück (Amt Bilstein) folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Grevenbrück Flur 1 Nr. 80, 81, 84 bis 86,…
In die neue Gemeinde werden eingegliedert aus der Stadt Hamm die Flurstücke Gemarkung Hamm, Flur 43 Nr. 62 bis 65, 138 bis 153, 156 bis 166, 168, 169, 184, 185,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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