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Aus der Stadt Düsseldorf wird das Gebiet der ehemaligen Stadt Monheim mit Ausnahme der Gebietsteile Gemarkung Baumberg Flur 1 Flur 12 Flur 13 Nr. 1 bis 3 ausgegliedert. Es bildet eine selbständige Gemeinde mit dem Namen Monheim. Die Gemeinde führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Die Stadt Monheim wird in den Kreis Mettmann eingegliedert.
Für die Anwendung des § 132 Beamtenrechtsrahmengesetz gilt das in die Stadt Düsseldorf eingegliederte Gebiet der ehemaligen Stadt Monheim als Körperschaft.
In die kreisfreie Stadt Düsseldorf werden die Städte Meerbusch - mit Ausnahme der in § 2 Abs. 2 Nr. 3 und § 9 Nr. 1 genannten Flurstücke -, Monheim - mit…
In die Stadt Bergheim werden eingegliedert:
Für die Beamten der ehemaligen Stadt Monheim, die von der Stadt Düsseldorf in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, tritt bei Anwendung des § 42…
In die Stadt Mettmann werden eingegliedert: Aus der Gemeinde Homberg-Meiersberg die Flurstücke: Gemarkung Meiersberg Flur 4 Nr. 58, Flur 5 Nr. 141 bis 144, 172…
Die Stadt Meckenheim, die Gemeinden Altendorf, Ersdorf, Lüftelberg und Merl - alle Amt Meckenheim - werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.