Gesetze
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Die Beschlußfassung über alle Verbandsangelegenheiten, die nicht durch Satzung einem anderen Organ übertragen worden sind, liegt der Verbandsversammlung ob.
Die Zuständigkeiten der Verbandsversammlung regelt die Verbandssatzung, soweit sie sich nicht aus dem Gesetz ergeben.
Eine Entscheidung des gesamten Vorstandes ist neben den gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 7 in der Satzung geregelten Fällen in allen Angelegenheiten herbeizuführen, die…
Eine Entscheidung des gesamten Vorstandes ist neben den gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 7 in der Satzung geregelten Fällen in allen Angelegenheiten herbeizuführen, die…
1Die Verbandsversammlung entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, soweit die Entscheidung nicht dem Aufsichtsrat oder der Geschäftsführung obliegt. 2Sie…
Die Verbandsversammlung beschließt über
Der Verbandsausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung der Verbandsversammlung unterliegen, falls eine Einberufung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.