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Leiter der örtlichen Zusatzversorgungskasse ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers oder der von ihm bestellte Beamte. Er ist der gesetzliche Vertreter der Zusatzversorgungskasse. Der für das Finanzwesen zuständige Beamte des Trägers darf nicht zum Leiter oder zum stellvertretenden Leiter der Zusatzversorgungskasse bestellt werden.
Zur Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung kann der Leiter der Zusatzversorgungskasse einen Geschäftsführer bestellen.
Geschäftsführer der Zusatzversorgungskasse ist der Geschäftsführer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Hat die Sozialversicherung…
Organe der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sind die Vertreterversammlung, der Vorstand und der Geschäftsführer.
Leiter der Zusatzversorgungskasse ist der Direktor des Landschaftsverbandes, in dessen Gebiet die Zusatzversorgungskasse ihren Sitz hat. § 6 Abs. 1 Satz 2 und…
Zur Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung kann der Leiter der Versorgungskassen nach Anhören des Verwaltungsrates einen Geschäftsführer bestellen.…
Für die Zusatzversorgungskasse ist eine Verantwortliche Aktuarin oder ein Verantwortlicher Aktuar zu bestellen. Diese oder dieser muss zuverlässig und fachlich…
Jede Zusatzversorgungskasse hat einen verantwortlichen Aktuar zu bestellen, der die Finanzlage der Zusatzversorgungskasse jährlich darauf hin prüft, ob die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.