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Die Zuständigkeit für die jeweilige Entscheidung über eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes wird auf die Oberfinanzdirektion übertragen.
Die Zuständigkeit für eine Entscheidung über eine Verkürzung oder Verlängerung des Vorbereitungsdienstes liegt bei den Einstellungsbehörden, die im Benehmen mit…
Über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet auf Vorschlag des Prüfungsausschusses die Einstellungsbehörde.
Über die Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst und über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet das zuständige Ausbildungsarchiv.
Über die Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst und über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen.
Der Vorbereitungsdienst kann im Einzelfall aus zwingenden Gründen verlängert werden, nicht jedoch wegen unzureichender Leistungen. Über eine Verlängerung des…
Bei der Entscheidung der Ausbildungsbehörde über eine Anrechnung oder Verlängerung des Vorbereitungsdienstes sind der Ausbildungsstand und Leistungsstand zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.