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Die organisatorische Leitung aller nach dem Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1577), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist abzulegenden Zwischenprüfungen und Laufbahnprüfungen für den gehobenen Dienst sowie die Auswahl der hierzu vorgeschriebenen Prüfungsaufgaben wird der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen übertragen.
Die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle ist zuständig für die organisatorische Durchführung der Zwischenprüfung und der Laufbahnprüfung.
Die Zwischenprüfung und die Laufbahnprüfung werden vor Prüfungsausschüssen abgelegt.
festgestellte Unregelmäßigkeiten und sonstige Verstöße gegen die Prüfungsordnung.
Besteuerung der Gesellschaften.
Die organisatorische Leitung aller nach dem StBAG abzulegenden Laufbahnprüfungen für den mittleren Dienst und die Auswahl der hierzu vorgeschriebenen…
Die Prüfungen nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) werden von der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz im Einvernehmen mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.