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Die Prüfungen nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) werden von der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz im Einvernehmen mit der Finanzverwaltung des Saarlandes angesetzt.
Jedes der beteiligten Länder kann eigene Prüfungsausschüsse bilden (§ 34 StBAPO).