Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Pflegeerlaubnis ist zurückzunehmen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass bei ihrer Erteilung einer der Versagungsgründe des § 17 vorgelegen hat oder nunmehr vorliegt oder in sonstiger Weise das Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährdet und die Pflegeperson nicht bereit oder in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden.
Die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass einer der Versagungsgründe nach § 14 Abs. 1 bei der Erteilung vorgelegen hat. Ist einer…
Die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass einer der Versagungsgründe nach Absatz 4 bei der Erteilung vorgelegen hat. Die Erlaubnis…
Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis weiter…
Die Pflegeerlaubnis[10] kann zurückgenommen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass bei ihrer Erteilung einer der Versagungsgründe des § 27 vorgelegen…
Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn bei Erteilung der Erlaubnis entweder die Voraussetzung nach § 2 Nummer 3 oder die Voraussetzung nach § 2 Nummer 4…
Die Erlaubnis, sich selbst zu verpflegen, kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn der Zuschuss wiederholt nicht zweckentsprechend verwendet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.