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Die Landesregierung legt dem Landtag in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage der Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen vor. Dieser soll eine Darstellung der wichtigsten Entwicklungstendenzen der Kinder- und Jugendhilfe im Lande unter Berücksichtigung allgemeiner Rahmenbedingungen sowie eine Zusammenfassung der landespolitischen Maßnahmen und Leistungen für Kinder und Jugendliche im Berichtszeitraum enthalten. Er soll darüber hinaus einen Ausblick zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe geben und die kinder- und jugendpolitischen Zielvorstellungen der Landesregierung enthalten.
Die Landesregierung kann Expertisen und Gutachten einholen und Sachverständige mit der Abfassung des Berichts beziehungsweise Teilen des Berichts befassen.
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag einmal in der Legislaturperiode über die wichtigsten Entwicklungstendenzen in der Kinder- und Jugendpolitik im Lande…
Der Kinder- und Jugendförderplan stützt sich auf die Erfassung der Wünsche, Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Er soll so gestaltet…
Der Bericht ist der Landesregierung und dem Landtag vorzulegen.
Die Landesregierung unterrichtet den Landtag frühzeitig und umfassend über die Vorbereitung von Landesgesetzen, Staatsverträgen, Verwaltungsabkommen und…
Landtag und Landesregierung hören die Beauftragte oder den Beauftragten zu grundsätzlichen Angelegenheiten des Kinderschutzes und der Kinderrechte an und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.