§ 7 Abs. 3 EheschlRWirkgGGesetz über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung
Ansprüche, die auf Grund der aufgehobenen Bestimmungen erworben sind, bleiben unberührt.
Erwägungsgrund 2 32007D0311BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2007/311/EG)
Diese Verhandlungen sind zur Zufriedenheit der Kommission abgeschlossen worden.
Erwägungsgrund 2 32007D0376BESCHLUSS DES RATES vom 15. Februar 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/376/EG)
Diese Verhandlungen sind zur Zufriedenheit der Kommission abgeschlossen worden.
§ 1 Abs. 2 NRW-27198Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Jülich
Das Amt Linnich wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Linnich.
Erwägungsgrund 2 32015D0268BESCHLUSS (EU) 2015/268 DES RATES vom 17. Dezember 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Libanesischen Republik an Programmen der Union
Die Verhandlungen sind abgeschlossen worden.
Erwägungsgrund 2 32008D0372BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Staates Israel an den Programmen der Gemeinschaft (2008/372/EG)
Diese Verhandlungen sind zur Zufriedenheit der Kommission abgeschlossen worden.