Gesetze
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Die in Detmold am 26. November 1959 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Lippischen Landeskirche wird bestätigt.
Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.
Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)
Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)
Diese Vereinbarung wird vorbehaltlich der Bestätigung durch ein Landesgesetz abgeschlossen. Sie tritt mit dem Tage in Kraft, an dem der Lippischen Landeskirche…
Der Vertrag und der Protokollvermerk werden nachstehend veröffentlicht.
Dem in Düsseldorf am 29. März 1984 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen…
Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.