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Der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland (Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen) werden die Rechte einer Anstalt des öffentlichen Rechts verliehen.
Die ,,Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands" mit Sitz in Köln ist vorbehaltlich des § 3 Abs. 1 mit ihrer Errichtung durch…
Die ,,Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen…
Landesrechtliche Vorschriften für Religionsgemeinschaften, die den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, gelten auch für die als…
Der Neuapostolischen Kirche des Landes Nordrhein-Westfalen werden für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen…
Der Freireligiösen Landesgemeinde Nordrhein-Westfalen werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
Der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Nordrhein-Westfalen werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.